Die .vet Pferde-OP-Versicherung
OP-Versicherung für Ihr Pferd: Rundum abgesichert
Pferde sind großartige Wesen mit einzigartigen Eigenschaften. Mit der Pferdestärke haben sie sogar unser Maß für Leistung definiert. Doch Pferde sind genauso wie wir Menschen anfällig für Krankheiten und Verletzungen. Falls eine Operation einmal nötig wird, gibt Ihnen unsere Pferde-OP-Versicherung den Freiraum, unabhängig von finanziellen Mitteln die besten Entscheidungen für Ihren Liebling treffen zu können.
Die Arztpraxis oder Pferdeklinik können Sie dabei gänzlich frei wählen. Auch bei der Nachbehandlung entscheiden Sie, was das Beste für Ihr Pferd ist. Denn wir übernehmen auch die Kosten für alternative Heilmethoden.
Was ist eine Pferde-OP-Versicherung?
Eine Pferde-OP-Versicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Operationen und Eingriffe auf, sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem. Die versicherung.vet OP-Versicherung für Ihr Pferd übernimmt je nach Tarif sämtliche Operationskosten in unbegrenzter Höhe.
Gerade bei Pferden können diese sich schnell, sehr deutlich von der Tierarztrechnung eines Hundes oder anderer Kleintiere unterscheiden. Eine OP-Versicherung für Pferde bietet Ihnen dahingehend optimalen Schutz - finanziell für Sie als Halter sowie für die Gesundheit Ihres Tieres.
Wann ist eine OP-Versicherung für Ihr Pferd sinnvoll?
Eine Operation am Pferd sowie die Nachbehandlung kann schnell im hohen, vierstelligen Bereich landen. Daher ist eine Operationskostenversicherung für Ihr Pferd immer sinnvoll, um nicht nur Sie als Pferdehalterin oder Pferdehalter finanziell abzusichern sondern auch Ihrem Pferd im Ernstfall die bestmögliche Versorgung zu bieten – ob beim Tierarzt oder in der Tierklinik.
Die Pferde-OP-Versicherung ist nur eine Leistung innerhalb der versicherung.vet Pferdeversicherungen. Möchten Sie sich gegen Schäden absichern, die Ihr Tier selbst verursachen kann, ist eine Pferdehaftpflicht die richtige Entscheidung.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.
FAQ: Häufige Fragen zur .vet OP-Versicherung für Pferde
Hier geben wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Pferde-OP-Versicherung.
Alle notwendigen Operationen aufgrund von Krankheit oder Unfall sind in der Operationsversicherung abgedeckt.
Nicht übernommen werden zum Beispiel Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Erstattung sind:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
- Reisekosten des behandelnden Tierarztes oder Transportkosten für das Pferd
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Behandlung von Krankheiten
- Zahnpflege
- angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen bei Antragstellung bekannt waren
Weitere Punkte können Sie unseren Versicherungsbedingungen entnehmen.
Die Wartezeit beträgt 3 Monate aufgrund von Krankheit, 5 Tage für Bauchhöhlen-OPs (Kolik). Bei Unfällen oder sollte vor Ihrem Vertrag mit der .vet bereits ein anderer Vertrag mit vergleichbarem Schutz bestanden haben, entfällt die Wartezeit.
Liegt der Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome von Erkrankungen oder die Diagnose vor Beginn des Versicherungsschutzes oder innerhalb der Wartezeit, so ist die jeweilige Krankheit und deren Folgen nicht mitversichert.
Im Basis-Schutz erhalten Sie eine Erstattung bis zu 2.500 EUR pro OP, im Top- sowie Premium-Schutz werden versicherte Operationen vollständig erstattet.
Nein, es gibt keine Altersbegrenzung.
Hufabszesse werden in der Regel von Hufschmieden behandelt, daher ist die Kostenübernahme nicht abgedeckt.
Versichert sind einmalig je versichertem Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist. Kosten für Operationen, Voruntersuchungen oder Nachbehandlungen von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit stehen, werden nicht übernommen.
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