Die .vet Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Rundum geschützt mit der Haftpflichtversicherung für den Hund

versicherung.vet bietet verschiedene Hundeversicherungen an. Mit unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung genießen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Mit einer Deckungssumme von 5 bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für diverse durch Ihren Hund verursachte Schäden. Sie haben bei versicherung.vet die Möglichkeit, aus 3 verschiedenen Stufen zu wählen:

  • Basis-Schutz
  • Top-Schutz
  • Premium-Schutz

Damit haben Sie maximale Entscheidungsfreiheit und die Sicherheit, dass Sie und Ihr Hund für Ihre Bedürfnisse und eine sorgenfreie Zukunft optimal abgesichert sind.

Ihr Hund und Sie sind ein eingespieltes Team. Doch leider ist Vertrauen nicht die beste Versicherung, wenn Ihr vierbeiniger Freund dann doch mal einen Unfall verursacht oder einen Schaden anrichtet. Dadurch können Schadensersatzforderungen Dritter auf Sie als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer zu kommen. In diesem Falle schützt Sie nur eine Hundehaftpflicht vor den finanziellen Risiken.

Für den Fall, dass Ihr Hund eine Operation benötigt oder krank wird, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Hunde-OP-Versicherung oder einer Hundekrankenversicherung.

Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist immer empfehlenswert, denn Sie haften für die durch Ihr Tier verursachten Schäden. Die entstehende Schadenssumme kann leicht bis in die Millionen gehen. Selbst wenn Sie als Hundehalter oder Hundehalterin nicht für die Schäden verantwortlich sind, haften Sie. Nur eine Hundehaftpflicht schützt Sie sicher vor den finanziellen Folgen.

Selbst kleine und auch gut erzogene Hunde können beträchtlichen Schaden anrichten. Ob Ihr Hund die Türrahmen Ihrer Mietwohnung zerkaut, vor ein Auto läuft, eine Hündin deckt oder schlimmstenfalls andere Hunde oder Menschen beißt - die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie und unterstützt Sie bei Schadensanspruch. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern verpflichtend.

In diesen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben

In vielen deutschen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Tiere. Die folgende Übersicht bietet Ihnen eine Übersicht wo Hundehalterinnen und -halter eine Haftpflicht abschließen müssen. Unabhängig davon, emphielt es sich bei den zuständigen Ordnungsämtern nachzufragen oder sich auf der Webseite des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, welche Rassen von der Versicherungspflicht betroffen sind.

  • Gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht in: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Pflicht nur für bestimmte Hunderassen: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
  • Pflicht für Listenhund: Für Listenhunde gilt in den meisten Bundesländern eine Versicherungspflicht. Nur Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen haben diese Liste abgeschafft.
Hunde Hunde

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur .vet Hundehaftpflicht

Nachfolgend finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Hundehaftpflicht

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund verursacht hat. Die Forderungsausfalldeckung gehört auch zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. Diese unterstützt Sie, wenn Ihr Hund verletzt wird und der Verursacher Ihren Schaden finanziell nicht begleichen kann. Sie erhalten dann Ihr Geld für die Begleichung des Schadenfalls von versicherung.vet

Nein, die Privat-Haftpflichtversicherung greift nur für Schäden, die Sie selbst verursacht haben. Sie schließt Schäden durch Ihren Hund aus. Diese können nur durch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abgedeckt werden.

Ja, bei allen drei Versicherungsstufen sind "Tierhüter", Partner oder Partnerin, Freunde und Bekannte, die auf Ihren Hund aufpassen, versichert. Das gilt nicht für den Fall, dass ein gewerbsmäßiger Hundesitter auf Ihren Hund aufpasst. In diesem Fall greift eine Hundesitterhaftpflicht, die der Sitter selbst benötigt.

Ja, für den Fall, dass Ihr Hund ohne Leine und/oder ohne Maulkorb einen Schadenfall verursacht, sind Sie über die versicherung.vet Hundehaftpflicht geschützt.

Nein, die Vorschriften an Ihrem Wohnort sind entscheidend. Wenn in ihrem Bundesland keine Versicherungspflicht für Ihren Hunde besteht, müssen Sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Trotzdem ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen. Sie schützt Sie sicher vor Schadensersatzforderungen.

Ja und nein. Mietsachschäden, d. h. Sachschäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Gegenstände oder Räume sind abgedeckt. Schäden am Privateigentum, wie z. B. der eigenen Einrichtung, sind nicht mitversichert.

Ja, auch Welpen des versicherten Elterntieres sind bis zu einem Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert.

Ja, Sie müssen für jeden Hund eine eigene Haftpflicht abschließen.

Jagdgebrauchshunde, die bereits durch eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung versichert sind, sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Bestimmte Kampfhunderassen sind ebenfalls von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen:

  • American Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier etc.)
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Pitbull-Terrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Tosa Inu

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