Hundekrankenversicherung: Absicherung für Ihren Vierbeiner

Gerade warst du noch mit deinem Hund auf einer gemütlichen Gassirunde im Wald. Zu Hause angekommen ist dein Hund unruhig geworden und hat Kreislaufprobleme. Sofort fährst du in den nahegelegenen Notdienst. Die Diagnose und der erste Schock: geplatzter Milztumor. Für die Operation und nachfolgende Behandlung können leicht Kosten über 4.000 EUR anfallen. Eine Krankenversicherung hilft dir dabei, die Entscheidung für die notwendigen Maßnahmen nicht von deiner finanziellen Situation abhängig zu machen.

Der Premium-Schutz der versicherung.vet Hundekrankenversicherung hat ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. So kannst du zukünftig bei Tierarztrechnung entspannt bleiben. Die Kostenerstattung erfolgt schnell und unkompliziert.

Wie funktioniert eine Hundekrankenversicherung?

Ähnlich wie bei uns Menschen leistet die Hundekrankenversicherung, wenn dein Hund krank wird oder einen Unfall erleidet. Hunde sind Privatpatienten und du kommst für die Tierarztkosten ohne einen adäquaten Versicherungsschutz selbst auf. Du zahlst für die vereinbarten Leistungen einen regelmäßigen Beitrag. Dieser hängt vom Alter, der Hundeasse, der Zahlweise und der Höhe einer Selbstbeteiligung ab. Je jünger dein Hund ist und je weniger krankheitsanfällig die Rasse ist, desto günstiger sind die Beiträge. Schau dir unsere Angebote für deinen Hund an. Wir finden den passenden Tarif für dich und deinen Liebling.

Wann lohnt sich eine Hundekrankenversicherung?

Hunde im Welpenalter zu versichern ist sehr sinnvoll. Auch in jungen Jahren können die Vierbeiner einen Unfall erleiden oder eine chronische Krankheit entwickeln. Entscheidest du dich für Sparen, geht der Plan in der Praxis selten auf. Das finanzielle Polster für die entstehenden Kosten ist häufig nicht ausreichend aufgebaut. Bei älteren Tieren ergibt sich bei der Antragsstellung häufig, dass bereits Vorerkrankungen bestehen. Dies macht es
schwieriger einen Verssicherungsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten. Im zunehmenden Alter werden kostenintensive Erkrankungen, wie Augenkrankheiten, Gelenk- oder Zahnprobleme wahrscheinlich. Ein Abschluss einer
Tierkrankenversicherung ist dann oft nicht mehr möglich oder die Beiträge schnellen in die Höhe.

Fazit: Sichere deinen Liebling so früh wie möglich ab. So könnt ihr eine unbeschwerte Zeit miteinander verbringen. Der Tierarztbesuch wird entspannter und ist nicht vom aktuellen Kontostand abhängig. Du kannst dich nicht entscheiden? Nutze unser Kontaktformular und profitiere von einer persönlichen Beratung durch unsere Experten.

Hundekrankenversicherung Hundekrankenversicherung

Wann ist eine Hundekrankenversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Krankenversicherung lohnt sich immer, denn Sie sorgen so für die Gesundheit Ihres Hundes vor. Mit zunehmendem Alter werden kostenintensive Alterserscheinungen wie Grauer Star, Arthrose oder Zahnprobleme bei Ihrem Liebling wahrscheinlicher. Für den Abschluss einer Tierkrankenversicherung ist es dann oft zu spät oder es wird sehr kostspielig.

Sorgen Sie als Hundehalterin oder Hundehalter lieber rechtzeitig für eine unbeschwerte und gesunde Zukunft für Ihr Tier und sichern Sie es jetzt mit einer Hundekrankenversicherung ab.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Hundekrankenversicherung

Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hundekrankenversicherung

Versicherungsschutz für deinen Hund besteht für bei Versicherungsbeginn nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen.

Je nach Variante des Tarifs sind auch Vorsorgeleistungen wie z. B. Gesundheitsprüfungen, Schutz-/Impfungen, Wurmkuren, Blutuntersuchungen, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnsteinentfernung und -reinigung versichert.

Weitere Zahnbehandlungen:

  • Bleibende Milcheckzähne
  • Zahnfüllungen
  • Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien
  • Zahnersatz

Einmalig abgesichert, je versichertem Tier, sind:

  • Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Geburt.

Dein Hund ist in folgenden Fällen bei uns leider nicht versicherbar: Behandlungen wegen Krankheiten, Unfällen, angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen Fehlentwicklungen, welche dir bei Versicherungsbeginn bekannt sind.

Nicht übernommen werden Kosten für bestimmte Operationen inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung und sonstige veterinärärztliche Leistungen. Zum Beispiel Behandlungen und Leistungen:

  • die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
  • die auf Grund des Brachycephalen Syndroms (zuchtbedingte Verkürzung des Gesichtsschädels) notwendig sind.
  • auf Grund von Schäden, die du bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt hast.
  • von Krankheiten oder Unfällen, die durch Naturgewalten oder infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
  • von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres stehen.


Dies gilt für alle versicherten Tarife. Besondere Ausschlüsse findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Unsicherheiten nutze gern unser Kontaktformular.

Wichtig ist, dass dein Hund bei Abschluss des Vertrags mindestens 8 Wochen, aber nicht älter als 9 Jahre ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen kann dein Tier bei den durch versicherung.vet vermittelten Tarife ein Leben lang versichert bleiben.

Wir arbeiten mit Tierarztpraxen und Tierklinken zusammen. Viele Tierärzte und Tierärztinnen erkennen die Vorteile von versicherten Tieren. So können sie bei versicherten Tieren sicher sein, dass Rechnungen für Behandlungen beglichen werden und Hunde die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Unter Zustimmung des Tierarztes oder der Tierklinik ist es außerdem möglich, dass die Kosten direkt mit der Barmenia abgerechnet werden. Du kannst deine Rechnungen alternativ an tierarztkosten@versicherung.vet senden. 

Ja, die Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik liegt voll bei dir.

Ja, dein Hund genießt den Versicherungsschutz auch, wenn du eine Tierarztpraxis für deinen Hund z.B. im Urlaub aufsuchen musst. Die Kosten für die Behandlung, die die Hundekrankenversicherung übernimmt, werden entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) auf die Erstattungshöhe begrenzt, die für einen in Deutschland ansässigen Tierarzt gelten.

Damit du die Kosten für eine Behandlung deines Hundes erstattet bekommst, muss auf der Tierarztrechnung Folgendes angegeben sein:

  • eindeutige Identifikation des behandelten Tieres, Name und Beschreibung (Chip/Tätowierungsnummer)
  • Name des Tierhalters
  • Diagnose
  • berechnete Behandlungsleistungen gemäß der geltenden GOT
  • Datum der erbrachten Leistungen
  • ggf. Untersuchungsdokumente, sofern spezielle Untersuchungen (EKG, Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig waren. 

Sende die Unterlagen gern an tierarztkosten@versicherung.vet.

Bestimmte Vorerkrankungen schließen einen Versicherungsabschluss aus, wenn dir diese vor dem Abschluss einer
Hundekrankenversicherung bekannt sind. So darf dein Tier zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht:

  • chronisch krank sein. Gemeint sind hier Erkrankungen/Unfallfolgen, deren Symptome länger als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich bestehen werden.
  • in tierärztlicher Behandlung sein, auch nicht wegen Parasitenbefall sowie keine ärztliche Behandlung angeraten oder empfohlen sein.
  • in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung operiert worden sein und zurzeit auch nicht tierärztlich angeraten sein. Unfallbedinge Operationen sind hiervon ausgenommen.

Folgende Vorerkrankungen schließen zudem eine Versicherung deines Hundes aus:

  • Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
  • Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Körperliche Behinderungen/Fehlbildungen
  • Allergien
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Diabetes
  • Epilepsie
  • Umfangsvermehrung/Tumore

Nicht versicherbar ist dein Hund außerdem, wenn mittels Blutuntersuchung Hinweise für den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt wurden (auch, wenn sich dieser zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit klinischen Symptomen äußert). Diese sog. vektorübertragenen Krankheiten beinhalten unter anderem: Anaplasmose, Borreliose, Leishmaniose, Hepatozoon, Ehrlichiose, Babesiose sowie Mikro- und Makrofilarien.

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